Lange Zeit hat Günther Beckstein mit ansehen müssen, wie dieser aufmüpfige Saupreiß Schünemann in seinem Stammrevier wildert. Ich habe ja schon öfter darüber berichtet, aber jetzt schlägt das große Vorbild zurück! Nein, es reicht nicht mehr nur aus, den Vertrieb und die Herstellung von “Killerspielen” zu verbieten. Wenn es nach ihm geht, wird der Besitz und die Nutzung mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet! Das ist im übrigen das gleiche Strafmaß, welches bisher laut §131 Strafgesetzbuch bei der öffentlichen Verbreitung von Gewaltdarstellungen angesetzt wurde. Bei Videospielen ist der private Genuss offenbar schon einer öffentlichen Vorführung vor Jugendlichen gleichzusetzen.
Er bietet auch eine konkretere Definition von “Killerspielen”: Es handelt sich hierbei um Computerspiele “…die es den Spielern als Haupt- oder Nebenzweck ermöglichen, eine grausame oder die Menschenwürde verletzende Gewalttätigkeit gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen auszuüben.”. Da fallen mir aber eine Menge Spiele ein, die unter diese Beschreibung fallen. Zum Beispiel Sim City 2000, von der USK freigegeben ab 6 Jahren, dort kann man eine Stadt aufbauen und planen. Ist es nicht grausam und gegen die Menschenwürde, wenn man den Bewohnern die Versorgungsleitungen und Zufahrtswege abtrennt, um sie in den Häusern im Dunkeln frieren und verhungern zu lassen? Na dann passt aber spätestens zu der Beschreibung, dass man seine Stadt per Menüauswahl mit explodierenden Atomkraftwerken, Erdbeben und sogar gigantischen Monstern in Schutt und Asche legen kann. Ganz abgesehen davon halte ich es eher (in der Fiktion) für menschenunwürdig, Zombies am Leben zu lassen, anstatt sie von ihrem Elend zu erlösen – aber das wird ja bald unter Strafe verboten…
Natürlich wird nicht gleich die Höchststrafe für Otto-Normal-Killerspieler verhängt, wie Beckstein in einem Interview mit N24 erläuterte. Diese sei für denjenigen reserviert, der “…gewerbsmäßig die übelsten Killerspiele auf den Markt bringt.” Gelegenheitsspieler hätten lediglich mit Jugendstrafen zu rechnen. Dazu habe ich drei Fragen, Erstens, wie/wo/wann bringt jemand etwas nicht-gewerbsmäßig auf den Markt? Ich dachte ja immer, Marktwirtschaft funktioniert so, dass jemand etwas auf den Markt bringt, um damit seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Zweitens, soll man jetzt 50-jährige Videospieler (ich kenne persönlich welche, die da zu Becksteins Zielgruppe gehören) per Jugendstrafrecht verurteilen? Drittens, was ist mit den Wiederholungstätern? Kriegen die dann irgendwann anschließende Sicherheitsverwahrung? Denn ich lasse mir garantiert nicht mein Hobby verbieten. Die Freiheit des einen hört auf, wo die Freiheit eines anderen eingeschränkt wird, nicht vorher.
Diese Fixierung auf Spiele nimmt langsam groteske Züge an. So gab es vor kurzem eine Untersuchung, die beweisen sollte, dass Videospiele aggressiv machen können. Der Studio zufolge kann “…schon das Anschauen eines Trailers für Gewalt-Computerspiele eine feindselig getönte Wahrnehmung fördern.” Aha! Ein Trailer zu einem Videospiel, ein Film also, ein nicht-interaktives Medium. Sprich: die Studie führt sich selbst ad absurdum, doch das scheint keiner von denen zu merken.
Naja, ich gehe dann schon mal meinen Koffer packen, mal sehen wie das Essen im Jugendknast so ist. Immerhin bekomme ich dort sicher bald gleichgesinnte Gesellschaft, mit der ich mich ein ganzes Jahr lang ausgiebig über mein Hobby austauschen kann. An alle Killerspieler, die das hier lesen: während ihr noch draußen seid, könnt ihr euch vielleicht noch kurz an der Unterschriftenaktion auf Killerspieleverbieten.de beteiligen? Danke!
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