Übrigens, was viele nicht wissen: das Bundesverfassungsgericht entscheidet demnächst über den Fortbestand des deutschen Rechts und des Grundgesetzes an sich! Ach, gar nicht mitgekriegt, dass unsere Bundesregierung nichts Geringeres als die Auflösung der rechtlichen Souveränität zugunsten der EU beschlossen hat, ohne vorher wenigstens das Volk abstimmen zu lassen? EU-Recht steht dann in jedem Fall über Landesrecht, inklusive dem Grundgesetz! Und dazu kommt noch, dass die einzige demokratisch gewählte Instanz der EU (das Europaparlament) faktisch kaum etwas zur EU-Gesetzgebung beitragen kann.
Das einzige Land, in dem (am 12. Juni) eine Abstimmung über den EU-Reformvertrag stattfindet, ist Irland. Und dafür hat die EU auch schon vorgesorgt – so wird man wohl im Falle einer Niederlage das Ergebnis schlicht ignorieren! Die Bundesregierung sieht dies derweil übrigens als Stärkung ihrer Position in Europa an. Aber wen wundert das noch, wenn man nicht einmal genau wissen konnte, was man da beschließt – denn der Reformvertrag lag ja zur Abstimmung noch nicht einmal vollständig vor!
Bei so einem brisanten Thema könnte man ja meinen, dass dies in den Medien kontrovers rauf und runter diskuttiert wird. Aber es wird, wenn überhaupt, nur am Rande berichtet. Vielleicht will man einfach keine schlafenden Hunde aufwecken, jedenfalls nicht, bevor die Leine festgezurrt ist…