Hat einer von euch in den letzten Wochen eine Tankstelle besucht, eventuell sogar getankt? Handelte es sich dabei vielleicht um einen Tankautomaten? Und ist durch den ekelhaft hohen Spritpreis der Gesamtbetrag über 71 Euro gerutscht? Falls ja, dann könnte es sein, dass ihr jetzt Computerbetrüger seid!
Nein, das ist kein Witz, das ist wirklich passiert! Da hat doch glatt eine Frau eines Tages einen solchen Tankautomaten (völlig korrekt) bedient, und herausgefunden, dass überhaupt nichts von ihrem Konto abgebucht wurde. Der Fehler lag im Computersystem, so dass Beträge zwischen 71 und 80 Euro schlicht nicht richtig verarbeitet wurden. Also hat sie diesen Tankautomaten zu ihrem Lieblingszapfplatz erkoren und insgesamt 33 scheinbar kostenlose Tankfüllungen verfahren.
Als das Ganze dann aufflog, waren die Juristen des OLG Braunschweig erst einmal ratlos. Man wollte diese Frau nicht straflos davonkommen lassen, aber leider gab es kein Gesetz, wogegen sie verstoßen hätte! Es war kein Diebstahl, kein Betrug (sie hat den Automaten stets wie vorgesehen bedient), keine Unterschlagung (entschied die Vorinstanz), kein Hack (sie hat das Programm schließlich weder geschrieben noch beeinflusst). Also entschied das OLG, dass es sich um Computerbetrug nach §263a StGB handelt. So soll mit Hilfe von “rechtswidrig erlangtem Wissen” eine “Beeinflussung durch unbefugte Einwirkung auf den Ablauf eines Datenverarbeitungsvorgangs” stattgefunden haben.
Tanken muss man doch irgendwann mal, sofern man ein Auto benutzt. Und Kontoauszüge kriegt man nicht selten mit der Post. Und *schwupps* hat man sich rechtswidrig Wissen zugelegt, nur weil man die Kontoauszüge auch mal angesehen hat? Und das Einschieben einer Bankkarte samt Eingabe der PIN stellt nun plötzlich eine unbefugte Einwirkung auf den Ablauf eines Datenverarbeitungsvorgangs dar?
Hier werden Gesetze verdreht, bis das gewünschte Ergebnis vorliegt. Das stärkt nicht gerade das Vertrauen in die Justiz. Meiner Meinung nach hätte man eine schlichte Nachzahlung der fälligen Beträge fordern müssen! Eine Entschuldigung für das Fehlverhalten des Automaten wäre auch keine schlechte Idee gewesen. Aber das Strafgesetzbuch dermaßen zu vergewaltigen, anscheinend aus Frust über die fehlende gesetzliche Regelung, ist eine unglaubliche Frechheit.